Bezugs-Regeln
Anspruch auf Vergünstigung
Aktiv-Mitglieder, ohne eigenes Pferd sind auf eine Teil-Rückerstattung gemäss Bezugs Regeln von im laufenden
Jahr bezogenen Abonnementen vom gewählten Reitstall per Jahresende grundsätzlich berechtigt.
Im ersten halben Jahr: Anspruch auf Vergünstigung 50 % *) der Rückerstattung hat, wer im ersten halben Jahr an mindestens zwei oder drei Anlässen teilgenommen hat.
und/oder
Im zweiten halben Jahr: Anspruch auf Vergünstigung 50 % *) der Rückerstattung hat, wer im zweiten halben Jahr
an mindestens zwei Anlässe teilgenommen hat.
*) Der Betrag der Auszahlung wird jährlich vom Vorstand gemäss Bezugs Regeln und der aktuellen finanziellen Lage
des Clubs angepasst.
Bitte beachten: Die genaue Berechnung der Rückerstattung ist je nach Stall- und Abo.-Kosten unterschiedlich!
oder
Aktiv-Mitglieder Pferdebesitzer sind auf eine Auszahlung gemäss Bezugs Regeln grundsätzlich berechtigt und haben Anspruch auf eine Auszahlung von 50 % *), wer im ersten halben Jahr an mindestens zwei oder drei Anlässen, und/oder 50 % *) an zwei Anlässen im zweiten halben Jahr teilgenommen hat.
*) Der Betrag der Auszahlung wird jährlich vom Vorstand gemäss Bezugs Regeln und der aktuellen finanziellen Lage
des Clubs angepasst.
Vorgehen / Antrag auf Gutschrift
Aktiv-Mitglieder ohne eigenes Pferd
Eine Kopie der Bankvergütung der gekauften Abonnemente und Mitteilung der Teilgenommen Anlässe im laufenden Jahr geht an den Präsidenten. Wer die Regeln für die Vergünstigung erfüllt, bekommt eine Gutschrift am Ende des Kalenderjahres. Nachträglich werden keine Gutschriften mehr erstattet, das heisst für Abonnemente welche im 1. und 2. halben Jahr gekauft wurden muss im entsprechenden Kalenderjahr ein Antrag gestellt werden.
Wichtig:
Abonnemente werden durch Mitglieder direkt beim Stall bestellt und bezahlt. Die Abonnemente sind nicht übertragbar und können bei Nichtgebrauch weder dem Reitclub noch dem Stall zurückgegeben werden. Die Reitstunden sind ausschliesslich für den Eigengebrauch des Club-Mitgliedes bestimmt.
Aktiv-Mitglieder Pferdebesitzer
Eine Mitteilung der teilgenommen Anlässe im laufenden Jahr geht an den Präsidenten. Wer die Regeln für die Vergünstigung erfüllt, erhält eine Gutschrift am Ende des Kalenderjahres. Nachträglich werden keine Gutschriften mehr erstattet, das heisst für eine Gutschrift muss im entsprechenden Kalenderjahr für die im 1. und 2. halben Jahr teilgenommenen Anlässe ein Antrag gestellt werden.